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11.11.2008; 18:36 Uhr
WIPO will Verhandlungen über Broadcasting Treaty wieder aufnehmen
Einbeziehung von Webcasting bleibt wesentlicher Streitpunkt

Die im vergangenen Jahr zum Erliegen gekommenen Verhandlungen über einen Vertrag der World Intellectual Property Organization (WIPO) zu Rechten von Sendeunternehmen (vgl. Meldung vom 22.06.2007) sollen wieder aufgenommen werden. Das ist das Ergebnis einer Arbeitssitzung des WIPO-Ausschusses Standing Committee on Copyright and Related Rights (SCCR), die vom 2. bis 7. November 2008 in Genf stattfand.

Der geplante WIPO-Rundfunkvertrag soll Sendern einen Schutz ihres Rundfunksignals gewähren und in diesem Punkt das Rom-Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen vom 26. Oktober 1961 ablösen. Die Reichweite des Schutzes ist dabei größter Streitpunkt in den seit zehn Jahren andauernden Bemühungen um das Abkommen. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob auch Rundfunkangebote über das Internet, wie etwa die Online-Weiterleitung von Inhalten, erfasst sein sollen.

Die USA hatten sich aufgrund dieser Meinungsverschiedenheiten im Mai 2006 dafür ausgesprochen, Internet-Angebote zunächst nicht in das Abkommen aufzunehmen und darüber erst zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten. Dennoch konnte auf der WIPO-Generalversammlung 2007 keine Entscheidung getroffen werden. Bei den neuerlichen Verhandlungen um den Broadcasting Treaty soll nun auch nach Ansicht der USA der Rundfunk via Internet berücksichtigt werden.

Vom Vorsitzenden den der SCCR, Jukka Liedes, wurde ein »informal paper« veröffentlicht, das Überblick über den bisherigen Prozess und den derzeitigen Meinungsstand geben und konstruktive Verhandlungen ermöglichen soll.

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