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14.11.2008; 15:56 Uhr
Widerstand gegen BKA-Gesetz im Bundesrat erwartet
FDP: Online-Durchsuchungen sind ein nicht erforderlicher und gefährlicher Eingriff in die Bürgerrechte

Nach der Verabschiedung des BKA-Gesetzes am 12. November 2008 durch den Bundestag (vgl. Meldung vom 12. November 2008) ist nun bei der Abstimmung im Bundesrat mit Widerständen und einer nur sehr knappen Mehrheit zu rechnen. Die FDP kündigte bereits an, die von den Liberalen mitregierten Länder würden dem Reform nicht zustimmen. Für den Fall, dass das Gesetz dennoch zustande kommt, befürworte man eine Verfassungsbeschwerde, so FDP-Innenpolitiker Max Stadler in einem Interview gegenüber »Deutschlandradio Kultur«. Nach der Kritik im Bundestag müsse das Gesetz nun auf nächster Stufe im Bundesrat endgültig gestoppt werden. Ähnliche Forderungen kamen auch von Seiten der beiden anderen Oppositionsparteien im Bundestag, Bündnis90/Grüne und Die Linke, die bei der Abstimmung geschlossen gegen das Gesetz votiert hatten und nun ebenfalls ihren Widerstand in der Ländervertretung ankündigten. Größter Kritikpunkt bleibt die im BKA-Gesetz vorgesehene Möglichkeit von Online-Durchsuchungen. Bereits in der Bundestagsdebatte hatte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz diese Maßnahme als »nicht erforderlichen und gefährlichen Eingriff in die Bürgerrechte« bewertet.

Nach einer Aufstellung von »Spiegel Online« ergibt aus der ablehnenden Haltung der von FDP, Grünen und der Linkspartei mitregierten Bundesländer nur eine knappe Mehrheit der Länder im Bundesrat, die der Novelle des BKA-Gesetzes aller Wahrscheinlichkeit nach zustimmen werden, von 35:34 Stimmen.

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[IUM/bs]

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