Institut für Urheber- und Medienrecht

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10.02.2009; 11:19 Uhr
Informationen zum »Google-Book-Settlement« in Tageszeitungen
Anzeigen sollen deutsche Autoren und Verleger auf das Vergleichsverfahren in den USA aufmerksam machen

In den Wochenendausgaben großer deutscher Tageszeitungen erschienen am vergangenen Samstag, 7. Februar 2009, Anzeigen über den von amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden mit Google ausgehandelten Vergleich im Rechtsstreit um das Digitalisierungsprojekt »Google Book Search« (vgl. Meldung vom 29. Oktober 2008). Damit sollen deutsche Autoren und Verleger auf das Verfahren aufmerksam gemacht und über ihre Widerspruchsmöglichkeiten informiert werden.

Durch den Vergleich, über dessen Genehmigung das Prozessgericht am 11. Juni 2009 entscheiden wird, wird Google in den USA berechtigt, Bücher und Beilagen einzuscannen und in eine Datenbank aufzunehmen, um sie kommerziell zu nutzen. Zur Wahrung der Interessen der Rechteinhaber besteht eine Widerspruchsmöglichkeit bis zum 5. Mai 2009, die zum Austritt aus dem Vergleich führt. Für die teilnehmenden Rechteinhaber soll ein Buchrechteregister eingerichtet werden, über das 63 % der Einnahmen von »Google Book Search« ausgezahlt werden sollen. Google wird 34,5 Mio. US-$ zum Aufbau des Registers zahlen und weitere 45 Mio US-$ als Vergütung für das Scannen von Werken vor Ablauf der Widerspruchsfrist bereitstellen. Zusätzlich trägt das Unternehmen die Kosten für Bekanntmachung und Verwaltung des Vergleichsverfahrens. Weitere Informationen finden sich auf der eigens zum Google-Book-Settlement eingerichteten Homepage.

Da vom amerikanischen Vergleich auch deutsche Autoren und Verleger betroffen sein können, deren urheberrechtlich geschützten Werke außerhalb der USA veröffentlicht wurden, hat sich die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) mit dem Verband Deutscher Schriftsteller in der Dienstleistungsgesellschaft ver.di (VS) und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels zu einer »Allianz deutscher Autoren und Verleger« zusammengeschlossen, um in dem Vergleichsverfahren gemeinsam zu agieren (vgl. Meldung vom 21. Januar 2009). Der Deutsche Kulturrat begrüßte einer Pressemitteilung zufolge den Zusammenschluss und betonte ebenfalls die Notwendigkeit, deutsche Rechteinhaber über den Vergleich zu informieren. Gleichzeitig sei die Auseinandersetzung mit Google ein »ein Testfall, ob es gelingt, in der globalisierten digitalen Welt dafür Sorge zu tragen, dass geistiges Eigentum geschützt wird und dass die Urheber und andere Rechteinhaber die ihnen zustehende Entlohnung erhalten«, so Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Kulturrates.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

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