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11.03.2009; 18:08 Uhr
BGH: Berichterstattung über Enkel von Fürst Rainier von Monaco war zulässig
Persönlichkeitsrecht von Andrea Casiraghi durch RTL-Bericht nur geringfügig betroffen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Berichterstattung des Fernsehsenders RTL über ältesten Enkel von Fürst Rainier von Monaco, Andrea Casiraghi, anlässlich des Todes des Fürsten zulässig war. In ihrem Urteil vom 10. März 2009 (Az.: VI ZR 261/07; Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt) stellten die Karlsruher Richter fest, dass die Ausstrahlung des Beitrags zwei Tage nach der Beisetzung von Fürst Rainier an ein zeitgeschichtliches Ereignis anknüpfte. Die Zulässigkeit des Berichtes, der Casiraghi in alltäglichen Situationen zeigt und eine insgesamt positive Bewertung vornimmt, hänge daher davon ab, ob berechtigte Interessen des Klägers entgegenstehen.

Den Bildaufnahmen selbst sei kein eigenständiger Verletzungseffekt zu entnehmen, da Casiraghi in Alltagssituationen gezeigt werde; auch die Werturteile in der begleitenden Wortberichterstattung beschrieben den Kläger positiv, so dass sein Persönlichkeitsrecht hier nur geringfügig betroffen werde, gegenüber dem die Pressefreiheit nach einer Gesamtabwägung Vorrang habe.

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