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29.04.2009; 18:29 Uhr
Kartellrechtliche Bedenken gegen »Google Book Settlement«
US-Justizministerium will Übereinkunft prüfen - Widerspruchsfrist wird verlängert
Der zwischen Google und den US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden ausgehandelte Vergleich zum Projekt »Google Book Search« soll von der Kartellbehörde untersucht werden, wie »Spiegel Online« unter Berufung auf entsprechende Berichte der »New York Times« und des »Wall Street Journal« meldet. Das US-Jusitzministerium habe Kontakt zu Google und den Kritikern der Übereinkunft, dem sog. »Google Book Settlement«, aufgenommen. Es werde vermutet, Google könne durch sein von den Autoren- und Verlegerverbänden unterstütztes »Book Search«-Angebot einen zu starken Einfluss auf den Online-Buchhandel erlangen. Das zur Beilegung des Rechtsstreits ausgehandelte »Google Book Settlement« sollte ursprünglich am 11. Juni 2009 durch das New Yorker Prozessgericht unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten genehmigt werden. Dieser Termin wurde unabhängig von einem möglichen Kartellverfahren auf Oktober verschoben. Die Frist zum Widerspruch für Autoren vergriffener Werke, die ursprünglich am 5. Mai 2009 enden sollte (vgl. Meldung vom 10. Februar 2009), verlängert sich dadurch ebenfalls entsprechend um fünf Monate. Dokumente:
Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3624: http://www.urheberrecht.org/news/3624/
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