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16.05.2009; 17:22 Uhr
Landgericht Düsseldorf untersagt Ausstellung von Fotografien einer Beuys-Kunstaktion
VG Bild-Kunst erwirkt einstweilige Verfügung - Fotos verletzen Urheberrechte des Aktionskünstlers

Teile der Ausstellung »Joseph Beuys: Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet« im Museum Schloss Moyland am Niederrhein müssen aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 15. Mai 2009 entfernt werden. Der Fotograf Manfred Tischer hatte die gleichnamige Kunstaktion, die Joseph Beuys 1964 im Düsseldorf ZDF-Landesstudio abgehalten hatte, mit zahlreichen Fotos dokumentiert. Diese insgesamt 21 Aufnahmen sollten ohne Zustimmung des Joseph Beuys Estate, der die Rechte der Erben des 1986 verstorbenen Künstlers hält, in der Ausstellung gezeigt werden.

Unter Wahrnehmung der Rechte des Joseph Beuys Estate hatte die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst daraufhin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes das Ausstellungsverbot für einen Teil der Fotografien erwirkt. Auf Grundlage dieser Entscheidung soll nun auch die Entfernung der übrigen Aufnahmen aus der Ausstellung beantragt werden, wie die Verwertungsgesellschaft in einer Pressemitteilung ankündigt. Gleichzeitig wird die Direktion von Schloss Moyland kritisiert, welche die Bedeutung der Aktionskunst für das Schaffen von Joseph Beuys verkannt und eine Ausstellung geplant habe, die eine »massive Urheberrechtsverletzung am Werk des Künstlers« darstelle.

Während die VG Bild-Kunst den Umstand, dass nur ein Teil der insgesamt 21 Fotografien vom Gericht beanstandet wurde, auf das Fehlen von Abbildungen der übrigen Fotos im Prozess zurückführt, sieht Moyland-Direktorin Bettina Paust hierin »ein gutes Ergebnis«. Offenbar sei die Rechtslage nicht so klar, die von der VG Bild-Kunst behauptet, da es andernfalls eine einheitliche Entscheidung für die gesamte Ausstellungsserie gegeben hätte, so Paust gegenüber dem Westdeutschen Rundfunk.

Die Beuys-Erben üben schon seit längerer Zeit Kritik an der Leitung des Museums, in dem auch das »Beuys Archiv« untergebracht ist. So wurde im Februar 2009 unter anderem die Herausgabe einiger Werke gefordert (vgl. Meldung vom 11. Februar 2009).

 

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