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15.06.2009; 17:33 Uhr
Kriminalstatistik 2008: Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen sinkt um 44,5 Prozent
Bundesinnenminister Schäuble stellt Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2008 vor

Nach der am 15. Juni 2009 veröffentlichten »Polizeilichen Kriminalstatistik 2008« (PKS 2008) ist die Zahl der Straftaten in Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Während 2007 noch 32.374 Fälle in diesem Bereich erfasst wurden, waren es 2008 nur 17.979; ein Rückgang von 44,5 Prozent. Als Grund für die vergleichsweise niedrigen Fallzahlen wird in den Erläuterungen der »PKS« der Rückgang von Strafanzeigen der Musikindustrie gegen Nutzer von Filesharing-Netzwerken u.ä. gesehen. Durch den zum 1. September 2008 in Kraft getretenen zivilrechtlichen Drittauskunftsanspruch in § 101 Abs. 2 UrhG können Rechteinhaber unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungen Auskunft z.B. über den Inhaber eines Internetanschlusses erlangen.

Auch im Vergleich zur Gesamtzahl der Straftaten, die im Jahr 2008 über das Internet begangen worden sind, ist der Anteil von Urheberrechtsverletzungen mit 5,9 Prozent gering. Größte Fallgruppe bleiben Warenbetrugsdelikte, ihr Anteil lag 2008 bei 43,4 Prozent.

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