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01.07.2009; 19:30 Uhr
RIAA siegt im Verfahren gegen Usenet.com
Urteil beendet den seit Oktober 2007 andauernden Rechtsstreit

Der US-amerikanischen Musikverband Recording Industry Association of America (RIAA) hat den Urheberrechtsstreit gegen den Usenet-Zugangsanbieter Usenet.com vor einem US-Bezirksgericht gewonnen. Wie »ZDNet« am 1. Juli 2009 berichtet, habe Richter Harold Baer bei seiner Entscheidung sowohl die im »Betamax-Urteil« aufgestellten Grundsätze als auch die Ausnahmeregelung »Safe Harbour Provision« des »Digital Millennium Copyright Act« (DMCA) berücksichtigt.

Der in der »Betamax-Entscheidung« aufgestellte Grundsatz, dass Unternehmen nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich seien, die mit ihren Geräten oder Diensten begangen werden, greife nach Ansicht Baers im Fall von Usenet.com nicht, da der Zugangsanbieter eine dauerhafte Kundenbeziehung führe und somit Mitsprachemöglichkeiten für die Nutzung seines Angebots habe. Usenet.com konnte sich auch nicht auf die »Safe Harbour Provision« berufen. Grundsätzlich seien zwar Anbieter von Internetdiensten nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich. Im konkreten Fall hatte Usenet.com jedoch bewusst Beweise vernichtet und falsche Informationen gestreut, so dass eine Anwendung dieser Ausnahmeregelung ausscheide.

Das Urteil beendete den seit Oktober 2007 andauernden Rechtsstreit zwischen der RIAA und dem Anbieter, in dem der Musikverband Usenet.com insbesondere vorgeworfen hatte, seine Kunden mit den Versprechen geködert zu haben, durch den Zugang zum Usenet Zugriff auf Millionen von MP3-Dateien zu erhalten. In Deutschland war die GEMA zuletzt vor dem Oberlandesgericht Hamburg erfolgreich gegen den Usenet-Anbieter Alphaload vorgegangen (vgl. Meldung vom 9. März 2009). Die Hamburger Richter hatten in der Bewerbung und Bereitstellung des Zugangs zum Usenet samt entsprechender Suchsoftware eine »öffentliche Zugänglichmachung« der dort verbreiteten Inhalte gesehen.

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