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15.10.2009; 11:32 Uhr
Bislang noch keine Online-Durchsuchungen seit Inkrafttreten des BKA-Gesetzes
Koalitionsverhandlungen befassen sich mit Internetsperren, Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen

Die mit der Novelle des BKA-Gesetzes zum 1. Januar 2009 eingeführte Möglichkeit einer verdeckten Durchsuchung der Computer-Systeme eines Verdächtigen gemäß § 20 k BKAG ist bislang noch nicht genutzt worden, wie ein BKA-Sprecher gegenüber der Zeitung »taz« erklärte. Für diese präventive Maßnahme ist eine gerichtliche Anordnung notwendig (§ 20 k Abs. 5 BKAG), die jedoch gar nicht erst beantragt worden sei. Dennoch will man seitens des Bundeskriminalamtes nicht auf die Möglichkeit der Durchsuchungen verzichten. Der von der »taz« zitierte BKA-Sprecher betonte, die Online-Durchsuchung sei in Zeiten terroristischer Bedrohung ein »unverzichtbares polizeiliches Instrument«. Auch in Bayern, wo der Polizei mit dem am 1. August 2008 in Kraft getretenen Änderungen des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes und des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes ebenfalls die Möglichkeit von Online-Durchsuchungen eingeräumt wurde und der Anwendungsbereich dieser Maßnahmen noch größer ist, wurden ebenfalls keine derartigen Durchsuchungen durchgeführt, wie das Bayerische Innenministerium auf Anfrage der »taz« mitteilte.

Unterdessen beschäftigen sich die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und FDP ebenfalls mit den Online-Durchsuchungen, deren gesetzliche Ermächtigung nach dem Willen der FDP wieder rückgängig gemacht werden soll. Daneben stehen auch die weiteren umstrittenen Themen Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren auf der Tagesordnung des innenpolitischen Arbeitskreises für Donnerstag, 15. Oktober 2009. Wie der FDP-Politiker Max Stadler in einem Bericht der »Zeit« zitiert wird, rechne er mit schwierigen Verhandlungen und einer Wahrscheinlichkeit von 60:40 für eine Einigung.

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