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27.10.2009; 10:56 Uhr
Union und FDP unterzeichnen Koalitionsvertrag
Urheber- und medienrechtliche Vorhaben im Überblick

Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags am Montag, dem 26. Oktober 2009 haben sich CDU, CSU und FDP auf gemeinsame Ziele für die kommende Legislaturperiode geeinigt. Dabei verständigten sich die Koalitionspartner auch auf urheber- und medienrechtliche Maßnahmen:

Im Bereich der Filmförderung soll der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) fortgeführt und der Filmstandort Deutschland so gestärkt werden. Durch Überarbeitungen des Filmförderungsgesetzes (FFG) könne eine nachhaltige Filmfinanzierung gewährleistet werden. Dabei soll auch die KfW Bankengruppe stärker einbezogen werden. In diesem Zusammenhang sieht der Koalitionsvertrag auch Maßnahmen zur flächendeckenden Digitalisierung der Kinos und zum Erhalt des nationalen Filmerbes vor.

Auch die bisherigen Ziele des Breitbandausbaus und der Nutzung der Digitalen Dividende sollen weiter verfolgt werden. Die digitale Spaltung der Gesellschaft müsse neben der Förderung von Barrierefreiheit und Medienkompetenz besonders durch Schließung von Versorgungslücken verhindert werden. Neben der Nutzung freier Rundfunkfrequenzen will die künftige Bundesregierung auch Innovations- und Standortpolitik betreiben. Aber nicht nur der Zugang zum Breitbandinternet, sondern auch die neutrale Übermittlung von Daten via Internet müsse sichergestellt sein. Der Koalitionsvertrag stellt daher auch Maßnahmen zur Wahrung der Netzneutralität in Aussicht.

Die umstrittene Online-Durchsuchung soll, wie die übrigen im BKA-Gesetz vorgesehenen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr gegen den internationalen Terrorismus, künftig nur durch einen Richter am Bundesgerichtshof und auf Vermittlung des Generalbundesanwalts angeordnet werden können. Nach der bisherigen Regelung des BKA-Gesetzes soll die Anordnung durch das Amtsgericht am Sitz des Bundeskriminalamtes erfolgen.

Der Abruf von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung durch Bundesbehörden soll bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt bzw. auf Maßnahmen zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränkt werden. Die Entscheidung wird für das Frühjahr 2010 erwartet. Den Termin für die mündliche Verhandlung hat das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich auf den 15. Dezember 2009 festgelegt.

Die ebenfalls umstrittenen Internetsperren für kinderpornographische Inhalte auf Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes sollen zunächst für ein Jahr nicht wirksam werden; stattdessen sollen die Polizeibehörden gemeinsam mit den Providern verstärkt versuchen, die Inhalte dauerhaft zu löschen. Eine Evaluation im nächsten Jahr soll Aufschluss über den Erfolg dieser Maßnahmen geben.

Zur Stärkung des Urheberrechts wollen die Koalitionspartner die Arbeiten für einen »Dritten Korb« zügig aufnehmen. Konkrete Vorhaben nennt der Koalitionsvertrag nicht, kündigt jedoch Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet an. Dabei sollen auch Möglichkeiten einer Selbstregulierung zwischen Rechteinhabern und Internetprovidern gefördert werden. Sperrungen von Internetanschlüssen bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen, wie sie mit »Hadopi« in Frankreich möglich sind (vgl. Meldung vom 23. Oktober 2009), solle es jedoch nicht geben, so die klare Aussage der Koalitonspartner. Zum Schutz der Verlage im Online-Bereich strebe man die Schaffungen eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage an. An den Strukturen kollektiver Rechtewahrnehmung soll weitgehend festgehalten werden, da sich dieses System bewährt habe. Gleichzeitig müsse jedoch die europaweite Lizenzierung für den Online-Bereich durch die Verwertungsgesellschaften von der künftigen Bundesregierung gefördert werden.

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