mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.10.2009; 16:37 Uhr
EU-Kommissarin Reding fordert Mitgliedsstaaten zur Abschaltung des analogen Fernsehens bis 2012 auf
Teilband des analogen terrestrischen Fernsehens soll zeitnah für mobile Datendienste genutzt werden

Die für den Telekommunikationsbereich zuständige EU-Kommissarin, Viviane Reding, hat die Mitgliedsstaaten zu einem raschen Übergang zum digitalen Fernsehen aufgefordert. Bis zum Jahresbeginn 2012 solle die analoge terrestrische Verbreitung von TV-Programmen endgültig abgeschaltet und der Prozess der Digitalisierung damit europaweit abgeschlossen sein. Der dadurch frei werdende Teilbereich des UHF-Bandes zwischen 790 und 862 MHz soll für mobiles Breitbandinternet und interaktives hochauflösendes Fernsehen genutzt werden. Zur Koordination einer europaweit einheitlichen Frequenznutzung hat die EU-Kommission am 28. Oktober 2009 eine Mitteilung veröffentlicht, durch die grenzüberschreitende Kompatibilität zwischen den neuen Diensten erreicht werden soll. Dies komme sowohl Geräteherstellern als auch Diensteanbietern und Anwendern zu Gute.

In Deutschland ist die Digitalumstellung des terretrischen Rundfunks bereits abgeschlossen und die Vergabe der Rundfunkfrequenzen zur Nutzung durch Datendienste in Form einer Versteigerung beschlossen worden (vgl. Meldung vom 12. Oktober 2009). Auch in Finnland, Luxemburg, Schweden, den Niederlanden und in Teilen Belgiens ist die Abschaltung des Analogfernsehens schon erfolgt, einige weitere Mitgliedsstaaten planen die Umstellung bereits vor dem von der Kommission vorgegebenen Stichtag 1. Januar 2012.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3769:

https://www.urheberrecht.org/news/3769/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.