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18.11.2009; 12:12 Uhr
BGH: Chefredakteur hat keinen Unterlassungsanspruch gegen kritische Äußerungen zur Berichterstattung
Keine Persönlichkeitsverletzung Helmut Markworts durch Interviewäußerung zu »Focus«

Der Chefredakteur des Nachrichtenmagazins »Focus«, Helmut Markwort, hat keinen Unterlassungsanspruch gegen eine Äußerung des Publizisten Roger Willemsen in einem Zeitungsinterview, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. November 2009 entschieden hat (Az.: VI ZR 226/08; Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Zuvor war Markwort beim Landgericht Hamburg und beim Oberlandesgericht Hamburg (ZUM-RD 2009, 18) mit seiner Klage erfolgreich gewesen.

Willemsen hatte in dem betreffenden Interview über die Berichterstattung im Nachrichtenmagazin »Focus« unter anderem gesagt: »Heute wird offen gelogen«. Als Beispiel führte er einen Bericht über Ernst Jünger an: »Das Focus-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen«. Nach Ansicht der Bundesrichter stelle die Aussage Willemsens eine Meinungsäußerung mit wahrem Tatsachenkern dar, die allerdings nicht persönlich gegen Markwort, sondern gegen die Berichterstattung des »Focus« gerichtet sei. Markwort sei als Chefredakteur zwar dafür verantwortlich und werde durch das Beispiel des Interviews mit Ernst Jünger in seinem Persönlichkeitsrecht tangiert. In diesem Fall überwiege jedoch das von Willemsen verfolgte Interesse der Allgemeinheit an Wahrheit und Seriosität der Medienarbeit, so dass der Persönlichkeitsschutz Markworts zurücktreten müsse.

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