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12.01.2010; 13:40 Uhr
Oberstes Italienisches Gericht bestätigt Sperrung von Pirate Bay
Italienische Justiz auch zuständig, wenn Server im Ausland liegt
Der Corte Suprema di Cassazione, das oberste Gericht für Zivil- und Strafsachen in Italien, hat entschieden, dass Rechteinhaber von Providern die Sperrung einer Seite wie Pirate Bay verlangen können, so eine Meldung der IFPI. Der Torrent Tracker stelle kein neutrales P2P-Angebot dar, sondern verhelfe ihren Benutzern zu Urheberrechtsverletzungen, in dem sie ein Inhaltsverzeichnis und eine Suchmaschine bereitstelle. Das Urteil setzt sich auch mit der Frage der Zuständigkeit der italienischen Justiz auseinander, da sich der Server von Pirate Bay im Ausland befindet. Das Gericht bejahte diese und sah aufgrund der Nutzung von Pirate Bay in Italien durch italienische Staatsangehörige und der damit verbundenen Urheberrechtsverletzungen die Sperrung in Italien als einzige wirkungsvolle Möglichkeit an, um Internetpiraterie zu unterbinden. Weiter grenzten die Richter die Torrent-Seite Pirate Bay von einer Suchmaschine wie Google ab und stellten fest, dass letztere als herkömmliche Suchmaschine nicht zum illegalen Austausch von Dateien diene, wie »winfuture.de« berichtet. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3838: http://www.urheberrecht.org/news/3838/
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