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09.02.2010; 17:19 Uhr
Amicus-Curiae-Schriftsatz der VG Wort zum »Google Book Settlement«
»Vergleichsvorschlag praktisch kaum umsetzbar«

Auch die VG Wort äußert in ihrem Amicus-Curiae-Schriftsatz Bedenken am geänderten »Google Book Settlement«. So kritisiert die Verwertungsgesellschaft die Bestimmung der vom Vergleich erfassten Autoren und Verlage als unklar und praktisch kaum durchsetzbar. Nach der Regelung sollen nur die Autoren und Verlage vom Vergleich erfasst werden, deren Bücher entweder bis zum 5. Januar 2009 beim US-Copyright Office registriert wurden oder in Kanada, dem Vereinigten Königreich oder Australien erschienen sind. Wie zuletzt die Bundesregierung und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (vgl. Meldung vom 2. Februar 2010), bezeichnet die VG Wort die von Google bereit gestellten Informationen als unzureichend. Weitere praktische Probleme ergäben sich aus der genannten örtlichen Eingrenzung, wenn Bücher an mehreren Erscheinungsorten publiziert werden (»z.B. Springer Verlag- Berlin Heidelberg New York London Paris Tokyo Hongkong Barcelona«). Die VG Wort beanstandet auch, dass eine deutsche Fassung des geänderten Vergleichsvorschlages nicht vorliegt. Sie sieht darin eine »Diskriminierung deutscher Rechteinhaber« und fordert, dass Google eine entsprechende Übersetzung kostenlos zur Verfügung stellt. Schließlich fordert die VG Wort, dass jeweils ein Interessenvertreter der deutschen Autoren und Verlage an dem Verfahren beteiligt wird.

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