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09.02.2010; 18:14 Uhr
Gutachten zu »Google Street View«
Zurzeit noch keine ausreichende Anonymisierung von Personen durch Google
In seinem »Gutachten zu Rechtsfragen betreffend den Internetdienst Google Street View« prüft Prof. Dr. Johannes Caspar, Wissenschaftlicher Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages, vor allem die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von »Google Street View«. Prof. Caspar differenziert in seinem Gutachten in der Abwägung von Informationsfreiheit und informationellem Selbstbestimmungsrecht zwischen: 1. Der Abbildung von Gebäuden, Grundstücken und Kfz sowie von anderen Gegenständen im Rahmen des Straßenpanoramas und 2. Abbildungen von Personen sowie die Abbildung von Sachen, die einen Personenbezug erleichtern. Während erstere in der Regel zulässig seien, müsse bei Personen(bezogenen)- Abbildungen in der Regel eine Anonymisierung stattfinden. Die bisher von Google durchgeführte Anonymisierung von Personen sei noch nicht ausreichend, Kfz-Schilder seien jedoch bereits ausreichend entstellt. Bei der Kontrolle von Google-Straßenaufnahmen müsse die zuständige Behörde zudem darauf achten, dass Hausnummern verfremdet werden, was bisher noch gar nicht erfolgt sei. Da der Bund mit dem BDSG bereits von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht habe, empfiehlt Prof. Caspar Ländern, die schärfere Regelungen des Datenschutzes wollen, eine Initiative im Bundesrat. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3865: http://www.urheberrecht.org/news/3865/
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