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24.02.2010; 20:20 Uhr
Mailänder Strafgericht verurteilt Google-Manager zu Bewährungsstrafe
Datenschutzverstöße wegen eines Misshandlungs-Videos auf YouTube
Drei Google-Manager sind von einem Mailänder Strafgericht zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Justiziar, der Datenschutzbeauftragte und der ehemalige Finanzchef hätten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, weil ein Video, das die Misshandlung eines autistischen Schülers gezeigt hatte, zwei Monate lang auf YouTube zu sehen war. Danach hatte Google das Video nach einer Beschwerde der Down-Syndrom-Organisation Vivi Down entfernen lassen. Google kündigte Rechtsmittel an, da der Rechtsstreit ernsthafte Fragen der Realisierbarkeit von Internet-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten wie YouTube und des Stellenwertes der Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter aufwerfe. Der Datenschutzbeauftragte Peter Fleischer kritisierte, dass die Verantwortlichkeit von Google uferlos sei, wenn seine Mitarbeiter für jedes von Nutzern gepostete Video strafrechtlich belangt werden könnten. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3885: http://www.urheberrecht.org/news/3885/
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