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02.03.2010; 18:27 Uhr
Weiteres Gutachten zu »Google Street View« für Regierung Rheinland-Pfalz
Dienst ist nur unter Einschränkungen zulässig

Die Professoren Thomas Dreier und Indra Spiecker, Karlsruher Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR), haben im Auftrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung ein Gutachten zu »Google Street View« erstellt. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Dienst unter Einschränkungen zulässig ist. Die zulässige Kamerahöhe liege bereits nach geltendem Recht bei zwei Metern. Diese Augenhöhe könnten Menschen in Autos und Bussen erreichen. Im Rahmen der Interessenabwägung zwischen Google und den Betroffenen differenziert das Gutachten ebenfalls zwischen Ablichtungen von Hausfassaden und Personen bzw. sonstigen Objekten mit Personenbezug. Erstere seien unzulässig, wenn es sich um Einfamilienhäuser, kleinere Mehrfamilienhäuser, größere Mehrfamilienhäuser mit individualisierenden Eigenschaften sowie Häusern in ländlichen Gegenden handelt. Bei Personenfotos und Fotos von sonstigen Objekten mit Personenbezug müsse neben der Unkenntlichmachung auch eine Löschung des unbearbeiteten Fotomaterials erfolgen.

Das Gutachten wird von der rheinland-pfälzischen Landesregierung den Datenbeauftragten von Bund und Ländern zur Überprüfung von »Google Street View« zur Verfügung gestellt. Ein Google-Sprecher erklärte unterdessen auf der Computermesse Cebit in Hannover: »Die Fotos aus 2,90 Metern Höhe verletzen nicht die Privatsphäre der Hausbesitzer. Wir sind der Überzeugung, dass Street View rechtmäßig ist«.

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