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21.06.2010; 14:25 Uhr
Beck beauftragt Normenkontrollklage gegen ZDF-Staatsvertrag
Kölner Rundfunkrechtler Hain forderte in seinem Gutachten substantielle Änderungen des ZDF-Staatsvertrages

Wie im März angekündigt (vgl. Meldung vom 26. März 2010) hat die rheinland-pfälzische SPD nun die Ausarbeitung eines Normenkontrollantrages gegen den ZDF-Staatsvertrag in Auftrag gegeben. Der Kölner Rundfunkrechtler Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain, der die Klage erstellen wird, ist einer von drei Gutachtern, die im Frühjahr Expertisen zur Verfassungskonformität des ZDF-Staatsvertrages erstellt hatten. Hain vertrat dabei, wie »epd-Medien« berichtet, die mit Abstand kritischste Position und forderte substantielle Änderungen, um beim ZDF wieder die nötige Staatsferne herzustellen. Er argumentierte dabei unter anderem mit der bisherigen Rechtsprechung zur zulässigen Staatsquote in pluralistischen Aufsichtsgremien, wonach maximal ein Drittel Staatsanteil erlaubt sei. In den ZDF-Gremien liege der Staatsanteil jedoch bei über 40 Prozent.

Das Bündnis 90/Die Grünen hatte Anfang Februar den Entwurf ihres von Prof. Dr. Dieter Dörr erstellten Normenkontrollantrags präsentiert (vgl. Meldung vom 3. Februar 2010). Die rheinland-pfälzische SPD will die Klage nach Abstimmung mit den anderen SPD-Ländern im Herbst in Karlsruhe einreichen.

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