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23.06.2010; 18:07 Uhr
Bundesinnenminister stellt Eckpunkte der deutschen Netzpolitik vor
Chancen des Internet und Freiheit des einzelnen Nutzers im Mittelpunkt

Nach der Bundesjustizministerin hat nun auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière eine »Berliner Rede« gehalten. Darin geht es um die grundsätzliche Ausrichtung der deutschen Netzpolitik. Diese soll nach den Vorstellungen des Ministers von dem Grundgedanken getragen sein, staatlichen Einfluss auf das Nötigste zu beschränken und den Bürgern ein freies, selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Handeln im Internet zu ermöglichen. Hierfür sei ein staatlicher Schutz der Infrastruktur des volkswirtschaftlich unverzichtbaren Internets nötig.

Die Chancen des Internet und die Freiheit des Nutzers stehen laut de Maizière im Mittelpunkt. Nutzern müsse ein »Recht auf persönliche Datenverarbeitung« zur Seite gestellt werden. So sollte ein Wechsel von einer Online-Plattform zur anderen wie ein herkömmlicher Umzug mit einem kompletten Transfer des »virtuellen Hausrates« einhergehen. Das persönliche Datenverarbeitungsrecht gelte auch für das Abspielen von online gekaufter Musik, die auf allen Abspielgeräten zu Hause und unterwegs möglich sein solle. Auch Forderungen nach einem Datenbrief (vgl. Meldung vom 8. Februar 2010) hält de Maizière für sinnvoll.

Eine weitere Parallele zur »analogen Welt« ist für den Bundesinnenminister das »digitale Vergessen« bzw. der »digitale Radiergummi« als Löschmöglichkeit von Daten im Internet. Damit soll ermöglicht werden, dass Daten nicht mehr existieren, wenn Nutzer dies wünschen. Möglich sei auch ein »Verfallsdatum«, welches an Daten angebracht werden kann, oder ein Indizierungsverbot für Suchmaschinenbetreiber, wodurch zumindest die Auffindbarkeit von Daten erschwert wird. Hauptkritikpunkt an diesen Vorschlägen ist ihre technische Umsetzbarkeit.

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