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12.10.2010; 18:24 Uhr
Urteilsbegründung des BGH zur Ausstrahlung des Todessprungs von Möllemann
Werbeeinnahmen aus Umfeld der rechtswidrigen Ausstrahlung eines Fernsehsenders als Herausgabe des Verletzergewinns

Der BGH hat heute die Urteilsbegründung zum Fall Möllemann veröffentlicht, in dem es um die Frage ging, ob Einnahmen aus Werbung, die im Umfeld und unabhängig von konkreten Nachrichtensendungen platziert wird, als Verletzergewinn herausverlangt werden können, wenn im Rahmen der Nachrichtensendung ungenehmigt Inhalte ausgestrahlt werden (vgl. zur Pressemitteilung Meldung vom 26. März 2010). Der BGH entschied: »Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zugänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.«

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