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26.10.2010; 19:55 Uhr
VG Saarlouis weist Frequenzklage des Deutschlandradios ab
Intendant kündigt Berufung an - Programmauftrag sehe bundesweiten Empfang vor

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes (VG Saarlouis) hat die Klage des Deutschlandradios gegen die Zuordnung von UKW-Frequenzen an private Radioveranstalter mit Urteil vom 18. Oktober 2010 abgewiesen (Az: 11 K 915/08). Der Saarländische Rundfunk sei bereits im gesamten Land zu empfangen. Dagegen gebe es nur einen landesweit empfangbaren privaten Sender. Daher müsse das Deutschlandradio als ebenfalls öffentlich-rechtlicher Sender zurückstehen. Der Intendant des Senders kündigte an, in Berufung zu gehen. Durch das Urteil werde angesichts der gegenwärtigen Frequenzknappheit der bundesweite Empfang der Programme von Deutschlandradio durch Empfangslücken im Saarland vereitelt, was dessen Programmauftrag widerspreche.

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