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28.10.2010; 18:26 Uhr
LG Hamburg: 15 Euro pro illegalem Song-Upload
Titel bei Upload schon viele Jahre alt - insgesamt ca. 100 Downloads

Das LG Hamburg hat einen Filesharing-Nutzer, der 2006 zwei Songs in einem Filesharing-Netzwerk illegal hochgeladen hatte, zur Zahlung von 15 Euro Schadensersatz pro Titel verurteilt (Urteil vom 8. Oktober 2010, Az. 308 O 710/09, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Im Rahmen der Schadensschätzung berücksichtigten die Richter, dass die Titel zum Zeit des Uploads bereits viele Jahre alt und nur für begrenzte Zeit abrufbar waren. Bei geschätzten 100 Downloads ergibt sich der genannte Schadensersatzbetrag unter Berücksichtigung des GEMA-Tarifs VR-OD 5 (Nutzung von Werken im Wege des Music-on-Demand zum privaten Gebrauch) und dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle nach dem UrhWahrnG beim Deutschen Patent- und Markenamt (Schiedsstelle) vom 5. Mai 2010 im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA (Az. Sch-Urh 57/08, Veröffentlicht in ZUM 2010, Heft 11, 916).

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