Bericht des Europarats zum Schutz audiovisueller Inhalte
In einem aktuellen Bericht hinterfragt die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (EAI), die zum Europarat gehört, inwieweit audiovisuelle Inhalte tatsächlich durch die europäische Gesetzgebung gegen digitalen Raub geschützt werden. Der Bericht wird in Beratungen des Europarates zum Schutz audiovisueller Inhalte, die diesen Monat stattfinden, einfließen. Untersucht werden unter anderem Urteile zum Kabelweitersendungsrecht und dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, wie das »Zatoo«-Urteil des LG Hamburg und die »tvtv«-Entscheidung des OLG Dresden (vgl. Meldung vom 4. November 2010).
Die EU-Kommission hat vergangenen Donnerstag das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen unterbliebener Implementierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) eingestellt. In Deutschland ist die AVMD-Richtlinie nach Unterzeichnung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch die Ministerpräsidenten im November vergangenen Jahres (vgl. Meldung vom 3. November 2009 mit weiteren Links zum Thema) mit dessen Inkrafttreten am 1. April 2010 (vgl. Meldung vom 1. April 2010) umgesetzt worden.
Dokumente:
- Pressemitteilung der EAO vom 26. Oktober 2010
- Nachricht auf Computerworld UK vom 1. November 2010
- Meldung im österr. »Standard« vom 28. Oktober 2010
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 24. Juni 2010
- Urteil des LG Hamburg vom 8. April 2009, Az. 308 O 660/08 (Zattoo), ZUM 2009, 582 (Volltext bei Beck Online)
Institutionen:
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