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10.11.2010; 13:55 Uhr
OLG Brandenburg: Übernahme kompletter Zeitungsartikel und Lichtbilder in literarisches Werk rechtmäßig
Urheberrecht steht hinter Kunstfreiheit zurück, Genehmigung nicht erforderlich

Das OLG Brandenburg hat gestern im Rechtsstreit um das Buch »Blühende Landschaften« entschieden (Az. 6 U 14/10, Veröffentlichung in ZUM folgt). Der Autor des Buches, ehemaliger Vorsitzender des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt, beschreibt unter anderem die sozialen und politischen Begebenheiten in seinem Gerichtssprengel und verwendete im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit der Rolle der Presse dafür ungenehmigt ganze Artikel und Lichtbilder aus der »Märkischen Oderzeitung«.

Das OLG gab der Kunstfreiheit des Autors den Vorrang vor dem Urheberrecht der Zeitungsautoren und -fotografen. Deren Rechte seien zwar verletzt. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG müsse das Urheberrecht jedoch kunstspezifisch ausgelegt werden. Der Autor habe mit Mitteln der Collage und Montage ein literarisches Werk geschaffen. Das BVerfG hatte erstmals im Jahre 2000 zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberrecht entschieden. Es ging im Fall »Germania 3« um die Rechtmäßigkeit der ungenehmigten Verwendung von Texten Bertolt Brechts in einem Theaterstück von Heiner Müller. Das Verfassungsgericht legte die Zitierfreiheit vor dem Hintergrund des Art. 5 Abs. 3 GG weit aus und nahm daher das Vorliegen zulässiger Zitate auch über die reine Belegfunktion hinaus an. Voraussetzung sei, dass der Zitierende eine eigene künstlerische Aussage treffe, in die das Fremdmaterial eingebettet wird. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung sei zu ermitteln, ob das fremde geistige Eigentum und dessen Inhaber vom Autor kritisch gewürdigt wird, oder nur der Anreicherung des eigenen Werkes dient.

 

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