mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.11.2010; 13:09 Uhr
ZAK bewertet Fernseh-Gewinnspiele: »Call-In-Formate« halten sich im Wesentlichen an Vorgaben der Gewinnspielsatzung
9Live nimmt Revision im Normenkontrollverfahren gegen die Satzung zurück

Nach einer Analyse von »Call-In-Formaten« im Fernsehen kommt die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben der Gewinnspielsatzung von 2009 (vgl. Meldung vom 27. Februar 2009 mit einem Link zur Satzung) im Wesentlichen eingehalten werden. So sei der Nutzerschutz bei Gewinnspielen im privaten Fernsehen auf einem guten Weg. Nach Angaben der ZAK hat 9 Live die beim BVerwG anhängige Revision im Normenkontrollverfahren gegen die Gewinnspielsatzung zurück genommen. Damit sei das die Rechtmäßigkeit bestätigende Urteil des Bayerischen VGH nun rechtskräftig. Im Gegenzug nimmt die ZAK nun zehn Bußgeldbescheide zurück. Die Komission hatte gegen den Sender wegen irreführender Äußerungen, Intransparenz, Vorspiegelungen von Zeitdruck und fehlenden Informationen Bußgelder in Höhe von 95.000 Euro verhängt (vgl. Meldung vom 23. Oktober 2009.

 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4110:

https://www.urheberrecht.org/news/4110/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.