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01.12.2010; 09:17 Uhr
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Blogger kündigen Schließungen oder Flucht ins Ausland an
Staatsvertrag bereits von mehreren Landesparlamenten ratifiziert

In Anbetracht der sich abzeichnenden kompletten Ratifizierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) durch die Länderparlamente haben einige Blogger angekündigt, vom Netz zu gehen, andere sind bereits offline. Im Kern sieht das Gesetz ein System der medienübergreifenden, einheitlichen Kennzeichnung von Inhalten vor. Nehmen Anbieter die geforderten Klassifizierungen für Inhalte im Internet (z.B. »ab 12 Jahre«) nicht vor, werden Bußgelder verhängt. Die Gegner der Neuregelung bemängeln, dass die Sendezeiten-Beschränkungen aus dem Fernsehen auf das Internet übertragen werden sollen (z.B. »Tatort« erst ab 20 Uhr in der Mediathek). Die Landesarbeitsgemeinschaft Medien NRW bescheinigte dem JMStV »eklatante Mängel«. Insgesamt stünden einem starken Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung unpraktikable Mittel zum Jugendmedienschutz gegenüber. Juristische Präzision werde zugunsten von »Symbolpolitik und Wunschtraumdenken geopfert«. Prof. Hoeren kritisiert insbesondere die Regelung in § 5 Abs. 3 JMStV, die für Inhalte, die »nicht vollständig in den Verantwortungsbereich« von Anbietern fallen, pauschal auf §§ 7 ff. TMG verweist und daran Kennzeichnungspflichten knüpft.

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[IUM/eg]

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