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17.01.2011; 13:50 Uhr
Bundesjustizministerin weiter gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung und für »Quick Freeze«
BGH entscheidet zu Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen

Die Bundesjustizministerin hat sich im Koalitionsstreit um die Vorratsdatenspeicherung erneut für das »Quick Freeze«-Verfahren ausgesprochen. Das Verfahren war bereits im letzten Sommer vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar angeregt worden (vgl. Meldung vom 17. Juni 2010). Die CDU ist für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger möchte im Rahmen der Speicherung die Verhältnismäßigkeit wahren und daher die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß begrenzen. Bei hinreichendem Tatverdacht sollten Daten durch polizeiliche oder staatsanwaltliche Sicherungsanordnung eingefroren werden. Der zuständige Richter könnte die Daten nach entsprechender Prüfung entweder zur weiteren Verwendung freigeben oder die Löschung anordnen.

Der BGH hat, wie »daten-speicherung.de« zu entnehmen ist, das Urteil des OLG Frankfurt am Main (13 U 105/07, Veröffentlichung in ZUM-RD folgt) zur Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen in Flatrate-Verträgen aufgehoben und die Sache zurückverwiesen (Az. III ZR 146/10, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Das OLG hatte entschieden, dass die Deutsche Telekom berechtigt sei, für die Dauer von sieben Tagen die IP-Adressen ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Fraglich ist, ob dies zur Fehlererkennung und Störungsbehebung erforderlich ist. Dies verneint »daten-speicherung.de« unter Hinweis auf Arcor und Vodafone, die ebenfalls ohne Vorratsdatenspeicherung auskämen. Zudem hätten das LG Darmstadt und das OLG Karlsruhe bereits rechtskräftig entschieden, dass Internet Provider die von ihren Kunden temporär genutzten IP-Adressen nicht speichern dürften.

Dokumente:

[IUM/eg]

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