mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.02.2011; 13:12 Uhr
BKartA beanstandet Ausbau der Marktmacht von RTL und Pro Sieben/ SAT1 durch geplante Online-Video-Plattform
Außerdem Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen

Im Verfahren der kartellrechtlichen Überprüfung der geplanten Online-Video-Plattform von RTL und Pro Sieben/ SAT1 hat das Bundeskartellamt seine Bedenken bekräftigt und den beteiligten Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Durch die Plattform werde die bestehende Marktmacht der Sender weiter ausgebaut und außerdem gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen verstoßen. In Anbetracht der den Wettbewerbshütern vorliegenden Pläne der Sender würde deren Einfluss vom klassischen Rundfunk auf den On-Demand-Bereich direkt übertragen. Daher könnten wettbewerbsrechtliche Bedenken nur aus dem Weg geräumt werden, wenn die Plattform offener ausgestaltet wird und die beteiligten Unternehmen sich auf ein rein technisches Angebot beschränken.

Die EU-Kommission, die eigentlich für die Prüfung zuständig wäre, hat diese im letzten Jahr auf das BKartA übertragen (vgl. Meldung vom 13. September 2010).

 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4199:

https://www.urheberrecht.org/news/4199/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.