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02.03.2011; 11:13 Uhr
VG Wort beantragt Fristverlängerung im Verfahren zu »Google Book Settlement«
Ansprüche müssten sonst geltend gemacht werden, ohne dass Vergleichsabschluss feststeht

Die VG Wort hat sich im Verfahren zum »Google Book Settlement« erneut an Richter Denny Chin vom New Yorker District Court gewandt. Letztes Jahr übermittelte die Verwertungsgesellschaft ihren Amicus-Curiae-Schriftsatz im Vorfeld der Anhörung (Fairness Hearing) vom 18. Februar 2010. Darin kritisierte sie unter anderem, dass die Bestimmung der vom Vergleich erfassten Autoren und Verlage unklar und praktisch kaum durchsetzbar sei (vgl. 9. Februar 2010).

Nun geht es um die Fristen für die Geltendmachung von Entschädigungs- und Löschungsansprüchen, die am 31. März bzw. 5. April 2011 ablaufen. Da momentan nicht klar sei, ob es überhaupt zum Abschluss des Vergleiches kommt, sei es den Rechteinhabern nicht zuzumuten, »Rechte aufgrund des vorgeschlagenen Vergleichs mit ganz erheblichem Verwaltungsaufwand innerhalb der bestehenden Fristen geltend zu machen«. Die VG Wort weist in dem Schreiben nochmals darauf hin, dass die Festlegung der deutschen Werke, die unter den Vergleich fallen sollen, noch offen ist.

 

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