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22.03.2011; 18:44 Uhr
SPD-Gesetzesentwurf zur Einführung eines Zweitverwertungsrechtes für wissenschaftliche Veröffentlichungen
Öffentliche Zugänglichmachung von wissenschaftlichen Werken nach »Embargo-Frist« oder zeitgleich zur Erstpublikation

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Zweitverwertungsrechtes für wissenschaftliche Veröffentlichungen eingebracht. Damit soll nach Angaben der SPD ein »unabdingbares Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Beiträge, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind« eingeführt werden. Ziel ist die Stärkung wissenschaftlicher Urheber, die ihre Werke auch Online verbreiten können sollen, sowie der Rahmenbedingungen für »Open Access«. Der Gesetzesentwurf lautet:

Ȥ 38a Zweitverwertungsrecht
An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika oder Sammelwerken nach § 38 Abs. 2 erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Inhalt längstens nach Ablauf von sechs Monaten bei Periodika und von zwölf Monaten bei Sammelwerken seit Erstveröffentlichung anderweitig nicht kommerziell öffentlich zugänglich zu machen. Die Zweitveröffentlichung ist in der Formatierung der Erstveröffentlichung zulässig; die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Ein dem Verleger eingeräumtes ausschließliches Nutzungsrecht bleibt im Übrigen unberührt. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.«

Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft begrüßt den Vorschlag, hält aber eine Beschränkung auf mindestens zu 50 Prozent durch öffentliche Förderung entstandene Werke nicht für sinnvoll. Sein Sprecher, Prof. Dr. Rainer Kuhlen, erläutert, dass der Entwurf zunächst nichts mit »Open Access« zu tun habe, dies aber fördern könne.

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