mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
18.04.2011; 19:02 Uhr
Attac-Bundesbüro wegen Urheberrechtsverletzung durchsucht
Globalisierungsgegner hatten BayernLB-Gutachten veröffentlicht

Auf einen Durchsuchungsbeschluss des AG München (2. März 2011, Az. ER III Gs 1776/11) wurde letzte Woche das Bundesbüro von Attac durchsucht. Den Globalisierungsgegnern wird vorgeworfen, mit der Veröffentlichung eines Gutachtens zur BayernLB auf der Attac-Homepage das Urheberrecht verletzt zu haben. Attac hält die auf das Urheberrecht gestützte Maßnahme für vorgeschoben und sieht sich darin bestätigt, Informationen über die Verantwortung der BayernLB für die Finanzkrise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Gutachten ist nach wie vor auf der Attac-Homepage abrufbar.

Update 20. Juli 2011: Das LG München I hat per Beschluss vom 14. Juli 2011 (Az. 5 Qs 16/11) festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig ist, wie Attac mitteilt.

Dokumente:

Institutionen:

 

 

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4248:

https://www.urheberrecht.org/news/4248/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.