AGBs von TwitPic in der Kritik
AGBs von »TwitPic«, die nach Aussagen des Plattformbetreibers dem Nutzerschutz dienen sollen, stehen zurzeit in der Kritik. Die »TwitPic«-AGBs bestimmen, dass Nutzer nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenzen für die Verwertung der von Ihnen geposteten Bilder und Videos erteilen (auf die sehr ähnlichen Bestimmungen in den »Facebook«-AGBs weist »Netzpolitik« hin).
Die Nutzungsbestimmungen wurden vom »Spiegel« als zu weitreichend bemängelt. Sie würden eine kommerzielle Auswertung durch Presseagenturen ermöglichen. Bei »TwitPic« sind einige Weltstars aktiv. Inzwischen haben jedoch einige Autoren die »Terms of Service (TOS)« etwas genauer untersucht. Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass TwitPic die von seinen Nutzer hochgeladenen Inhalte nur in unmittelbarem Zusammenhang zu seinem Dienst und Geschäft nutzen darf. Zu Befürchtungen, wonach der Dienst zur kommerziellen Weitergabe an die Presse missbraucht werden könne, gebe es danach keinen Anlass. Diese Auslegung der TOS wird mit dem Wortlaut der Lizenzierungsklausel begründet (»you hereby grant TwitPic a...license to use, reproduce...the Content in connection with the Service and TwitPic’s (and ist successors’ and affiliates’) business.
In einem Rechtsstreit gegen den Fotografen und »TwitPic«-Nutzer Daniel Morel machte die Agence France Presse geltend, auf Grundlage der genannten AGB zur kommerziellen Verwertung der Bilder berechtigt zu sein. Die Klage der Nachrichtenagentur wurde vom District Court in New York in diesem Punkt mit knapper Begründung abgewiesen.
Dokumente:
- Artikel auf Spiegel Online vom 10. Mai 2011
- Pressmitteilung von TwitPic vom 10. Mai 2011
- Beitrag im Netzpoltik-Blog vom 10. Mai 2011
- Beitrag im Blog von Christian Kappes vom 12. Mai 2011
- Beitrag im Techdirt-Blog vom 30. Dezember 2010 mit Urteil des New Yorker Gerichts
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 4275:
https://www.urheberrecht.org/news/4275/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.