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16.05.2011; 19:57 Uhr
AGBs von TwitPic in der Kritik
Angeblich kommerzielle Vermarktung in Presse möglich

AGBs von »TwitPic«, die nach Aussagen des Plattformbetreibers dem Nutzerschutz dienen sollen, stehen zurzeit in der Kritik. Die »TwitPic«-AGBs bestimmen, dass Nutzer nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenzen für die Verwertung der von Ihnen geposteten Bilder und Videos erteilen (auf die sehr ähnlichen Bestimmungen in den »Facebook«-AGBs weist »Netzpolitik« hin).

Die Nutzungsbestimmungen wurden vom »Spiegel« als zu weitreichend bemängelt. Sie würden eine kommerzielle Auswertung durch Presseagenturen ermöglichen. Bei »TwitPic« sind einige Weltstars aktiv. Inzwischen haben jedoch einige Autoren die »Terms of Service (TOS)« etwas genauer untersucht. Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass TwitPic die von seinen Nutzer hochgeladenen Inhalte nur in unmittelbarem Zusammenhang zu seinem Dienst und Geschäft nutzen darf. Zu Befürchtungen, wonach der Dienst zur kommerziellen Weitergabe an die Presse missbraucht werden könne, gebe es danach keinen Anlass. Diese Auslegung der TOS wird mit dem Wortlaut der Lizenzierungsklausel begründet (»you hereby grant TwitPic a...license to use, reproduce...the Content in connection with the Service and TwitPic’s (and ist successors’ and affiliates’) business. 

In einem Rechtsstreit gegen den Fotografen und »TwitPic«-Nutzer Daniel Morel machte die Agence France Presse geltend, auf Grundlage der genannten AGB zur kommerziellen Verwertung der Bilder berechtigt zu sein. Die Klage der Nachrichtenagentur wurde vom District Court in New York in diesem Punkt mit knapper Begründung abgewiesen.

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