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08.06.2011; 17:06 Uhr
Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrats zu Netzsperren
Kritik an Sperrregelungen in England und Frankreich

Der UN-Sonderberichterstatter Frank LaRue hat die Wahrung der Meinungsfreiheit im Internet untersucht. In seinem Bericht für den UN-Menschenrechtsrat kommt er zu dem Ergebnis, dass der freie Informationsfluss im Internet so wenig wie möglich eingeschränkt werden sollte. Denn die Meinungsfreiheit sei ein Wegbereiter für andere Menschenrechte und damit für gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt. Beschränkungen des Internetzugangs sind danach nur bei Vorliegen von drei Voraussetzungen rechtmäßig: 1. Es gibt eine klare Rechtsgrundlage, 2. Die Vorgaben des Art. 19 Abs. 3 IPbpR (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) sind eingehalten (z.B. Schutz von Persönlichkeitsrechten und der nationalen Sicherheit) und 3. Die Beschränkung ist verhältnismäßig.

Nach Ansicht des Sonderberichterstatters ist die Bekämpfung von Kinderpornografie ein klarer Grund für Internetblockaden, vorausgesetzt die Regelungen sind präzise und sehen ausreichenden Rechtsschutz gegen Missbrauch von Sperrbefugnissen vor. Die Sperr-Regelungen in England und Frankreich (vgl. Meldung vom 13. Juli 2010 und Meldung vom 26. Mai 2010) kritisiert Frank LaRue daher.

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