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14.07.2011; 14:40 Uhr
Rechteverwerter für stärkere Providerhaftung und Vorratsdatenspeicherung
Wachsende Bedrohung durch aus dem Ausland angebotene Cyberlocker und Streaming-Portale

Wie die »Digitale Gesellschaft« berichtet, haben große Rechteverwerter den Gesetzgeber im »Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie« zu einigen konkreten Maßnahmen zur Durchsetzung geistigen Eigentums aufgefordert. »Rechtsdurchsetzungsfreie Teilräume« seien entstanden, weil für den Auskunftsanspruch nicht genügend Daten zur Verfügung stünden. Gleichzeitig machen die Verbände und Gesellschaften auch eine wachsende Bedrohung der Urheberrechte aus. Denn Internetpiraterie sei nicht mehr nur ein Problem des Filesharing. Vermehrt ermöglichten Anbieter aus dem Ausland mit Cyberlockern und Streaming-Portalen eine illegale Werkverbreitung. Dienste wie »kino.to«, das nach der Schließung vor gut einem Monat (vgl. Meldung vom 10. Juni 2011) nun wieder unter mit unverändertem Angebot online ist (»kinox.to«), geben den Rechteverwertern seit Jahren Probleme auf.

Zur Bekämpfung von Internetpiraterie fordert die deutsche Kulturwirtschaft eine »zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter«, damit Auskunftsansprüche nach § 101 UrhG wirksam umgesetzt werden können. Für eine entsprechende Klarstellung im TKG könne auf die Regelung in § 14 Abs. 2 TMG zurückgegriffen werden. Internetprovider sollen im Wege einer Umsetzung von Art. 8 Abs. 3 Info-Richtlinie (2009/29/EG), die bis jetzt fehle, dazu verpflichtet werden, technische Maßnahmen wie Filtertechnologien und Drosselung der Anschlussgeschwindigkeit einzusetzen. Europarechtliche Voraussetzung für eine Einbindung von Intermediären sei nicht ihre Haftbarkeit als Störer, sondern nur eine Rechtsverletzung eines Dritten, der die Dienste des Providers nutzt. Zur Bekämpfung von aus dem Ausland betriebenen Cyberlockern und Streaming-Portalen müsste die Providerhaftung konkretisiert werden. Hostprovider sollen den Zugang ihrer Kunden zu illegalen Angeboten unterbinden, wenn eine Löschung nicht möglich ist. Rechteinhaber sollen zudem die Möglichkeit haben, »durch Schadensersatzansprüche die Gewinne herauszuverlangen, die ein vermeintlich technischer Dienst durch die rechtswidrige Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte erzielt«.

Die EU-Parlamentsabgeordnete Petra Kammerevert, hält dagegen: »Internet Service Provider dürfen nicht dazu verpflichtet werden, Datenströme zu analysieren, Inhalte zu kontrollieren und zu bewerten oder gar hoheitlich handelnd die Rechte ihrer Nutzer einzuschränken. Provider können nicht zu Hilfssheriffs für das Urheberrecht im  Internet erklärt werden, nur weil seit Jahren weder Rechteinhaber noch Verwertungsgesellschaften in der Lage sind, ihre online-Vermarktung von Rechten nutzerfreundlich zu regeln«. Statt dessen fordert die Politikerin »notice-and-take-down«-Verfahren. In den USA haben sich vor kurzem Provider und Rechteverwerter auf eine stärkere Zusammenarbeit geeinigt (vgl. Meldung vom 11. Juli 2011). Ihre Übereinkunft sieht vor allem eine Aufklärung der Nutzer und mehrere Warnungen vor, letztlich aber auch die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit und Sperrung von Konten.

 

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