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29.07.2011; 11:13 Uhr
Vierter Bericht der Kommission für Jugendmedienschutz: Rundfunk-Beschwerden verfünffacht
»Deutsche Medienlandschaft würde ohne KJM anders aussehen«

In ihrem vierten Bericht zieht die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Bilanz der letzten zwei Jahre. »Die deutsche Medienlandschaft würde ohne die KJM anders aussehen«. Im Beobachtungszeitraum 2009-2011 hätten sich die Beschwerden zu Rundfunksendungen verfünffacht. Dies betreffe vor allem »Reality«- und »Coaching«-Formate. Aber auch Telemedien seien verstärkt überprüft worden. Vor diesem Hintergrund könne auch nach der jüngst gescheiterten Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (vgl. Meldung vom 15. Dezember 2010) ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz vorangebracht werden.

Im zweiten Quartal 2011 hat die KJM wieder unterschiedliche Rundfunk- und Telemedienangebote als entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft: die »Scripted Reality«-Sendung »X-Diaries« (»aufdringliche Darstellung der Themen Sex und Alkohol und derb-zotige Sprachwahl«), die Krimiserien-Parodie »Stroker and Hoop« (»Sprache ist über weite Strecken sehr vulgär, hinzu kommen die mehrfache Andeutung von sexuellen Handlungen sowie Anspielungen auf absolut unzulässige Inhalte wie Sodomie«), die Highschool-Klamotte »The Hard Times of RJ Berger« (»sexuelle Themen, die dem Entwicklungsstand von Kindern unter 12 Jahren nicht entsprechen und von ihnen nicht eingeordnet werden können«), »Der Promi-Trödeltrupp« (»Prostitution positiv dargestellt, RTL 2 zeigt verschiedene Sexualpraktiken in Formen, die junge Zuschauer bei der Entwicklung ihrer eigenen Sexualität beeinträchtigen können. Die Sendung enthält zudem eine Fülle von zweideutigen Anspielungen«). Nachrichten-/Dokumentationssendungen wurden wegen ihrer drastischen Darstellung von Gewalt und Tod bemängelt. Telemedienangebote wurden wegen Volksverhetzung und pornografischer Darstellung als absolut unzulässig eingestuft.

Eine - auch von der KJM beanstandete - Sendung könnte in die Prozessgeschichte des Medienrechts eingehen. Die Landesanstalt für Medien NRW hat angekündigt, eine Folge der Serie »Super Nanny« zum Anlass zu nehmen, die Grenzen der Fernsehunterhaltung vor dem Hintergrund der Menschenwürde gerichtlich klären zu lassen (vgl. Meldung vom 21. Juli 2011).

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