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14.10.2011; 14:08 Uhr
OLG Karlsruhe: Auch Nachrichtenticker urheberrechtlich geschützt
Entscheidend sind die Auswahl der Tatsachen sowie ihre Anreicherung mit Details und Hintergründen

Das OLG Karlsruhe hat nach Berichten der »Süddeutschen Zeitung« der Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) in einem Streit um die Urheberrechte an Nachrichtentexten im »Ticker-Stil« Recht gegeben. AFP hatte bereits in den letzten beiden Jahren systematisch die Online-Verwendung ihrer Texte erfasst und in vielen Fällen Anwälte eingeschaltet. Das Hauptargument der Gegner sei stets, dass an den »Ticker«-Texten kein Urheberrecht bestünde. Im nun vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall trug dies auch das beklagte regionale Internetmagazin vor. Das Gericht folgte dem jedoch nicht. Auch wenn die Nachrichtentexte nüchtern und sachlich seien, die Auswahl von Tatsachen und ihre Anreicherung mit Details und Hintergründen begründe eine individuelle geistige Schöpfung.

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