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27.10.2011; 15:16 Uhr
Bundestag beschließt Änderungen im Telekommunikationsrecht
Auseinandersetzung um Breitbandausbau, Netzneutralität, Daten- und Verbraucherschutz

Der Bundestag hat heute gegen das Votum der Opposition den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur TKG-Novelle in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie geänderten Fassung verabschiedet. Mit der Novelle sollen die EU-Richtlinien 2009/136/EG (»Rechte der Bürger«) und 2009/140/EG (»Bessere Regulierung«) umgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf enthält Regelungen zur Investitionsförderung für die Breitbandversorgung, zur Verbesserung des Daten- und Verbraucherschutzes, insbesondere bei Telefonwarteschleifen, sowie Transparenz- und Qualitätsvorgaben unter Beachtung der Netzneutralität. Der Gesetzesentwurf sieht jedoch keine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität vor. Bestimmungen hierzu sollen durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Beteiligung von Bundestag und Bundesrat geregelt werden.

Wie »Heise Online« berichtet, äußerten SPD, Grüne und Linke heftige Kritik, insbesondere was die Absage an ein »Recht auf Breitband« und an eine gesetzlich verankerte Netzneutralität angeht. Die Reform springe beim Breitbandausbau zu kurz. Martin Dörmann von der SPD-Fraktion sprach sich für eine Universaldienstverpflichtung zur flächendeckenden Grundversorgung mit schnellem Internet von 2013 an aus. Es sei zu hoffen, dass die Debatte hierüber aufgrund der Zustimmungspflicht des Bundesrates weitergehe. Im Hinblick auf die Netzneutralität fehle der Regierung der Mut, die digitale Spaltung zu verhindern und sich für ein offenes und freies Netz einzusetzen, sagte Lars Klingbeil, SPD-Fraktion. Halina Wawzyniak von der Linken sprach von einer »Mogelpackung bei der Netzneutralität«, die ein Einfallstor fürs »Zwei-Klassen-Internet« darstelle. Der Gesetzesentwurf weise auch aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht Schwachstellen auf, sagte die SPD-Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter und verwies u. a. auf fehlende Regelungen zur Kündigungsform im Falle des Anbieterwechsels und fehlende Sanktionen im Falle des Providerumzugs.

Nach Berichten von »Spiegel Online« befürchtet die Opposition zudem eine »Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür«, da das neue TKG Anbietern ermögliche, Daten zu Abrechnungszwecken unbegrenzt aufzubewahren und auf diese Daten dann Ermittler zugreifen könnten.

Wenn der Bundesrat der Gesetzesänderung zustimmt, wird die Novelle des TKG zum 1. März 2012 in Kraft treten.

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