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30.11.2011; 12:51 Uhr
VPRT-Jahresbericht: Klare Systemtrennung im dualen Rundfunksystem und umfassender Rechtsschutz für Kreativwirtschaft
Kartellamt prüft geplante VoD-Plattform von ARD und ZDF

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hat gestern seinen Jahresbericht 2011 vorgelegt. Themen der Medienrückschau sind unter anderem das duale Rundfunksystem und das Urheberrecht sowie Jugendmedien- und Datenschutz. Der VPRT kritisiert, dass eine »klare Systemtrennung« im Rundfunkwesen weiterhin ausstehe und verweist neben der »Zeit Online«/»zdf heute«-Kooperation und die Ausgaben für Fußballübertragungsrechte (vgl. Meldung vom 8. April 2011) auch auf die On-Demand-Plattform von ARD und ZDF. Wie »Heise Online« berichtet, prüft das Bundeskartellamt derzeit die von ARD und ZDF geplante kommerzielle Video-on-Demand-Plattform. Die Prüfung bezieht sich, wie bei der On-Demand-Plattform von RTL und ProSieben/SAT1 auf Wettbewerbsbeschränkungen auf der Produktions- und Lizenzierungsstufe sowie die Auswirkungen auf die Zuschauermärkte. Das Bundeskartellamt hatte die Plattform der Privatsender im Frühjahr untersagt, da durch die die bestehende Marktmacht der Sender weiter ausgebaut und außerdem gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen verstoßen werde (vgl. Meldung vom 21. März 2011). Gegen diese Entscheidung haben die Privaten Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt.

Im Urheberrecht befürwortet der VPRT »grundsätzlich die Bestrebungen der EU, die Effektivität der Urheberrechtsverwertung zu erhöhen«, weist jedoch auf die große Bedeutung der Territorialität in diesem Bereich hin. Einen weitergehenden »Schutz gegen Piraterie« mittels Warn- und Kontrollrechten unterstützt der Verband im »Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie« (vgl. Meldung vom 14. Juli 2011). Die im vergangenen März in Auftrag gegebene Studie des Bundeswirtschaftsministeriums zu Warnhinweismodellen wird in Kürze erwartet. Der EuGH hat letzte Woche hinsichtlich der präventiven Kontrolle von Urheberrechtsverletzungen mittels Filtersystemen entschieden, dass diese nicht mit der E-Commerce-Richtlinie und den Grundrechten vereinbar ist (vgl. Meldung vom 25. November 2011).

Das Scheitern des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrages (vgl. Meldung vom 15. Dezember 2010) bedauert der VPRT, hätte das vorgesehene System der freiwilligen Selbstklassifizierung von Webinhalten doch mehr Rechtssicherheit für Telemedienanbieter gebracht. Die Novelle war in der Netzgemeinde mit dem Argument kritisiert worden, dass die klassifizierten Angebote gefiltert werden könnten und damit die Meinungsfreiheit eingeschränkt würde.

Im Bereich Datenschutz hebt der VPRT die Gründung des Deutschen Datenschutzrates Online-Werbung (DDOW), der Anfang nächsten Jahres seine Tätigkeit aufnimmt, hervor und sieht in der Einführung eines Verhaltenskodex zum Schutz der Nutzerdaten mit Transparenz- und Informationspflichten einen »wichtigen Beitrag zur Wahrung der ökonomischen Handlungsfähigkeit der Onlinewirtschaft«. Ein »grundsätzliches Opt-In-Gebot, also die stete Einholung einer vorherigen Einwilligung« in die Verarbeitung von Daten zur Werbung unterstützt der Verband jedoch nicht, weil es Geschäftmodelle, die auf nutzergenerierten Inhalten basieren, zu stark einschränken könnte (vgl. hierzu auch Meldung vom 30. November 2011).

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