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09.02.2012; 16:40 Uhr
OLG München spricht Künstler Schadensersatz wegen Verlust der Originalvorlage für sein Kunstwerk »Pommes d’Or« zu
Keine Frage des künstlerischen, sondern des wirtschaftlichen Wertes

Das OLG München hat mit seiner heutigen Entscheidung (Az.: 23 U 2198/11) dem Künstler Stefan Bohnenberger eine Schadensersatzforderung in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen, da in seiner ehemaligen Galerie 22 Jahre alte Pommes frites verloren gegangen sind, die seinem Kunstwerk »Pommes dOr«, einem goldenen Pommeskreuz, als Vorlage dienten. Wie »Welt Online« meldet, war Bohnenberger der Ansicht, nicht nur bei seiner Goldskulptur, sondern auch bei deren Originalvorlage handele es sich um Kunst. Diese Frage des künstlerischen Wertes habe das OLG München jedoch offen gelassen, da die Pommes nach Auffassung des Gerichts jedenfalls einen wirtschaftlichen Wert hatten. Maßgeblich für die Entscheidung war laut »Spiegel Online« die Aussage einer Kunstliebhaberin, die in der mündlichen Verhandlung Ende Januar erkärt haben soll, sie hätte dem Künstler die 22 Jahre alten Pommes für 2.500 Euro abgekauft.

Das OLG war anders als das Landgericht München I der Ansicht, die Galeristin habe ihre in dem Galerievertrag geregelte Aufbewahrungspflicht verletzt, weil sie die damals bei ihr in einer Ausstellung gezeigten Originalpommes verloren habe. Nach dem Galerievertrag hatte die Galerie bedeutsame Gegenstände des Künstlers sorgfältig aufzubewahren. Das LG München I war der Argumentation der Beklagten gefolgt, die beiden Pommes seien kein Kunstwerk, weswegen keine Aufbewahrungspflicht bestünde. Ferner sei dem Kläger bei 22 Jahre alten Pommes kein bezifferbarer Schaden entstanden.

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[IUM/ct]

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