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13.02.2012; 12:23 Uhr
Bundestag und Bundesrat bestätigen Vermittlungsvorschlag zur TKG-Novelle
Forderungen der Länder finden Gehör

Am Freitag hat der Bundesrat den im Vermittlungsausschuss erarbeiteten Kompromiss zur Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einstimmig angenommen. Der Bundestag habe bereits am Donnerstag der überarbeiteten Version der TKG-Novelle zugestimmt, so Medienberichte. Der Vermittlungsausschuss musste eingeschaltet werden, nachdem sich der Bundesrat im November gegen die Ende Oktober vom Bundestag beschlossene TKG-Novelle (vgl. Meldung vom 27. Oktober 2011) ausgesprochen hatte. Uneinigkeit bestand u.a. im Zusammenhang mit der Förderung des Breitbandausbaus insbesondere in ländlichen Gebieten. Ferner forderte der Bundesrat eine Beteiligung der Länder an den möglichen zukünftigen Erlösen des Bundes bei der Vergabe von Rundfunkfrequenzen - insbesondere aus Frequenzversteigerungen -, weil sich diese zweckgebunden für den Breitbandausbau verwenden ließen. 

Der Vermittlungsausschuss habe einige Forderungen der Länder aufgegriffen, heißt es in den Pressemitteilungen des Bundesrates. So soll er die Zusammenarbeit von Bund und Ländern insbesondere bei der künftigen Frequenzplanung, -verwaltung und -verteilung intensivieren. Die überarbeitete TKG-Novelle (pdf-Datei) enthalte zahlreiche verbraucherrechtliche Verbesserungen, wie das Verbot teurer Warteschleifen, die Preisansagverpflichtung bei Call-By-Call Dienstleistungen, den einfacheren Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, die vertragsunabhängige Mitnahme der Mobilnummer sowie verschärfte Regelungen beim Datenschutz. 

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