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22.03.2012; 09:00 Uhr
BVDW: Nachbesserungen bei »ACTA« und grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts
»Kreativität, Vielfalt und Freiheit in angemessenen Ausgleich bringen«

Nach dem Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) dürfen Verbraucher durch »ACTA« nicht kriminalisiert werden. In der gestrigen Pressemitteilung erklärt der BVDW, der sich als »Interessenvertretung für Unternehmen im Bereich interaktives Marketing, digitale Inhalte und interaktive Wertschöpfung« sieht, er halte Nachbesserungen an dem internationalen Handelsabkommen »ACTA« für erforderlich. Er spricht sich für eine »grundsätzliche Weiterentwicklung des Urheberrechts zur Anpassung an die Realität der digitalen Welt« aus und fordert einen »konstruktiven und breit angelegten Dialog von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft«. Es müsse ein moderner Rechtsrahmen gestaltet werden, der »Kreativität, Vielfalt und Freiheit in angemessenen Ausgleich« bringe und »insbesondere die Position der werkschaffenden Kreativen« stärke. 

In der aktuellen Debatte zur Zukunft des Urheberrechts in der digitalen Welt müsse nach Auffassung des BVDW ein besseres Verständnis bei den Verbrauchern für die Notwendigkeit des Urheberrechts geschaffen werden. »Das Vorgehen, ›ACTA‹ hinter nahezu verschlossenen Türen zu verhandeln, schürte bei den Verbrauchern Unsicherheit und Ängste. Zudem lassen die oft sehr weit gefassten und nicht eindeutigen Formulierungen von ›ACTA‹ zu viel Interpretationsspielraum. Was wir stattdessen brauchen, ist ein für die Nutzer verständliches Urheberrecht«, so Matthias Ehrlich, BVDW-Vizepräsident. Kritik übt der BVDW insbesondere an dem von »ACTA« »propagierten« Ansatz, Verfolgung potenzieller Rechtsverstöße ohne richterliche Kontrolle in Vereinbarungen zwischen Rechteverwertern und Internetwirtschaft zu regeln. Hierbei bestünde die Gefahr, »dass rechtsstaatliche Absicherungen der Betroffenen unterhöhlt werden«. »Wer ein breit akzeptiertes Urheberrecht will, muss eine Kriminalisierung von Alltagshandlungen im digitalen Kosmos verhindern und Regeln schaffen, die für die Nutzer auch ohne Jurastudium verständlich und nachvollziehbar sind«, betont Ehrlicher

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