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02.05.2012; 09:47 Uhr
»Tagesschau«-App: Kein Kompromiss über Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen
Zeitungsverlage führen Klage fort - ARD und ZDF weiterhin gesprächsbereit

In dem Streit über die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender ist eine außergerichtliche Einigung zwischen ARD, ZDF und den Zeitungsverlagen gescheitert. In einer Pressemitteilung am Montag kündigte BDZV-Präsident Helmut Heinen die Fortsetzung der Klage gegen die »Tagesschau«-App vor dem LG Köln an. Mit der im Juni 2011 eingereichten Klage gegen die »Tagesschau«-App wehren sich die Zeitungsverleger gegen die nach ihrer Ansicht »textdominate Berichterstattung« »ohne Sendebezug«. Die »Tagesschau«-App verstoße gegen § 11 d Abs. 2 Nr. 3 RStV, der nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote für unzulässig erklärt.

Die Richter hatten die Parteien im Oktober 2011 zu einem Vergleichsabschluss aufgefordert (vgl. Meldung vom 13. Oktober 2011). Sie wiesen darauf hin, dass es dem Gericht verwehrt sei, eine generelle Regelung über die Höhe der sendungsbezogenen Anteile in Apps aufzustellen und es damit »keinen wirklichen Frieden (zwischen den Verhandlungsparteien) stiften« könne. Der Kompromissvorschlag lautete: Reduzierung der Inhalte in der »Tagesschau«-App, die sich nicht direkt auf die Sendung beziehen und Vertiefung der sendungsbezogenen Inhalte, d.h. konkret weniger Inhalte, Ergänzung der Nachrichtenthemen durch bspw. Hintergrundberichte oder Kommentare und Ausweitung der eigentlichen Nachrichten-Berichterstattung.

Trotz mehrerer Gesprächsrunden konnten sich die Beteiligten nicht auf eine endgültige Kompromisslösung einigen. Von der im Februar laut BDZV »unterschriftsreifen« gemeinsamen Erklärung (vgl. Meldung vom 30. Januar 2012) seien ARD und ZDF nun abgerückt, erklärt Heinen, weshalb sich die Zeitungsverlage veranlasst sahen, »die am 30. April 2012 ablaufende Frist zur Stellungnahme beim LG Köln einzuhalten und die (...) Klage (...) nunmehr fortzusetzen«. »Wir sind enttäuscht«, erklärte Heinen. Es sei bedauerlich, dass die Selbstverständlichkeit einer Überprüfung des Textumfangs in gebührenfinanzierten Angeboten nicht allen Sendeanstalten vermittelbar sei. Wie die »FAZ« berichtet, verneinte WDR-Intendantin Monika Piel hingegen, dass es eine »fertige« gemeinsame Erklärung gegeben habe. Als ARD-Vorsitzende hatte sie die Verhandlungen nach der ersten Gerichtsverhandlung im Oktober federführend mit Heinen auf den Pfad gebracht. Das ZDF wollte die ausgearbeitete Erklärung vor einer Zustimmung erst vom Fernsehrat behandelt wissen. Da dieser jedoch erst im Juli 2012 wieder tagt, wäre es ohnehin zu einem zweiten Gerichtstermin gekommen, so Piel. Sie sehe die Gerichtsverhandlung und die gemeinsame Erklärung losgelöst voneinander. Die ARD sei grundsätzlich bereit, weiter zu verhandeln und werde weiter das Gespräch suchen. »Das Ziel aller Beteiligten ist nach vor, im Sinne und zur Sicherung des Qualitätsjournalismus eine vernünftige Lösung zu finden«, so die ARD-Vorsitzende. 

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