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01.06.2012; 11:24 Uhr
Oracle vs. Google: Richter entscheidet zugunsten von Google
Oracles angeblich verletzte Java-»APIs« nicht urheberrechtlich schützbar

In dem Rechtsstreit zwischen Oracle und Google u.a. wegen angeblicher Copyright-Verletzungen durch Googles Nutzung von Oracles Java-»APIs« in seinem mobilen Betriebssystem Android (vgl. Meldungen vom 23. Februar 20118. Mai 2012 und 14. Mai 2012) hat Richter Alsup nun entschieden (pdf-Datei), dass die streitgegenständlichen »APis« nicht urheberrechtlich geschützt sind, so Onlinemeldungen. Zwar enthalte der allgemeine Namensraum der »APIs« durchaus kreative Elemente, zugleich habe er aber eine präzise Kommandostruktur, welche unter Sec. 102(b) des Copyright Act (»Subject matter of copyright: in general«) falle und daher nicht urheberrechtlich schützbar sei. Es sei notwendig, diese Struktur zu kopieren, um eine Interoperabilität sicherzustellen. Geschützt sei lediglich die jeweilige konkrete Implementierung. Es stehe jedem frei, eine eigene Implementierung umzusetzen, solange sich der Code der Implementierung vom Original unterscheide. 

Google begrüßte die Entscheidung und sprach laut »Golem« von »einem guten Tag für Zusammenarbeit und Innovation«.  Orcale hingegen habe bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Sollte die Entscheidung Bestand haben, werde es nach Oracles Auffassung deutlich schwieriger, Innovationen und Erfindungen in den USA zu schützen.

Dokumente:

[IUM/ct]

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