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20.06.2012; 09:38 Uhr
Justizministerin verteidigt Leistungsschutzrecht gegen Kritik aus der »Netzgemeinde«
Gesetzesentwurf soll Verlegertätigkeit schützen und Interessenausgleich schaffen

Beim gestrigen 24. Medienforum NRW in Köln setzten sich Zeitungsverleger für das geplante Leistungsschutzrecht gegen die gewerbliche Übernahme von Artikeln im Internet ein. So forderte auch Christian Nienhaus, Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbandes NRW und einer der WAZ-Geschäftsführer, faire Zukunftschancen: »Wir möchten einfach das Recht am Eigentum, an dessen Schaffung wir mitgewirkt haben, geschützt wissen.« Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unterstützte dies und verteidigte den vergangene Woche bekannt gewordenen Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger gegen die Kritik aus der Netzgemeinde (vgl. Meldung vom 18. Juni 2012). Sie kündigte an, das Gesetz möglichst schnell im Bundeskabinett beschließen und anschließend im Bundestag beraten zu wollen. Das geplante Leistungsschutzrecht konserviere nicht alte Geschäftsmodelle, so Leutheusser-Schnarrenberger. Durch das Gesetz werde nur ein Interessenausgleich geschaffen. Es gehe darum, das wirtschaftliche Engagement und das Risiko, das die Verlage eingehen, ein Stück weit durch ein eigenes Recht abzusichern. Das geplante Leistungsschutzrecht richte sich zuallererst an Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, darunter große internationale Akteure, die ihre Angebote mit Inhalten deutscher Verlage anreicherten. Das neue Recht solle den Verlagen neben einem Unterlassungsanspruch die Möglichkeit geben, über die Nutzung ihrer Inhalte Lizenzen auszuhandeln. So solle z.B. »Google News« die Werbeeinnahmen mit den Verlagen teilen, deren Texte sie einbinden. »Der private Nutzer ist davon nicht betroffen«, erklärte die Ministerin Medienberichten zufolge. Blogger seien nur dann betroffen, wenn sie Zeitungstexte für gewerblich genutzte Angebote im Internet verwenden. In diesem Zusammenhang musste die Ministerin jedoch Abgrenzungsprobleme einräumen. 

NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) wehrte sich gegen die heftigen Reaktionen im Internet in Folge der Bekanntmachung des ersten Referententwurfs. Er fordert eine sachliche Diskussion über den Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht. »Mit einem ›Shitstorm‹ kommen wir nicht weiter.«

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