YouTube mahnt MP3-Konvertierungsdienst wegen Verstoß gegen Geschäftsbedingungen ab
Onlinemeldungen zufolge hat die Google-Tochter YouTube den Betreiber des Internetdienstes »YouTube-mp3« aufgefordert, den Internet-Service, mit dem man bisher ohne zusätzliche Software Videos in Musikstücke konvertieren konnte, einzustellen. YouTube habe auch sämtliche Server-Anfragen von »YouTube-mp3« blockiert, so dass der Dienst vorübergehend nicht mehr funktionierte. »YouTube-mp3« ermöglicht es den Nutzern, entsprechende YouTube-Videos in das mp3-Format umzuwandeln und herunterzuladen. Laut »TorrentFreak« begründet YouTube seine Unterlassungsaufforderung damit, dass das Angebot des Konvertierungsdienstes den Geschäftsbedingungen von YouTube und den Nutzungsbedingungen des YouTube-API (Application Programming Interface) widerspreche. Demnach sei es illegal YouTube-Inhalte zum Download anzubieten, die nicht explizit mit einem Download-Link gekennzeichnet sind. Lediglich Streams seien erlaubt.
Die Unterlassungsaufforderung soll bereits Anfang des Monats versendet worden sein, sodass die von YouTube gesetzte sieben-Tage-Frist zur Einstellung des Dienstes bereits verstrichen wäre. Für diesen Fall habe YouTube »rechtliche Konsequenzen« angekündigt. Auf eine Stellungnahme von »YouTube-mp3« habe YouTube bislang jedoch nicht reagiert. Alle Gesprächsangebote seitens »YouTube-mp3« seien bis jetzt ignoriert worden.
Dokumente:
- Meldung von Netzwelt vom 20. Juni 2012
- Meldung bei Heise Online vom 20. Juni 2012
- Meldung von TorrentFreak vom 19. Juni 2012
- Meldung von Gulli vom 19. Juni 2012
Permanenter Link zu dieser News Nr. 4648:
https://www.urheberrecht.org/news/4648/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.