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21.06.2012; 10:42 Uhr
Beratungen über WIPO-Vertrag zum Schutz audiovisueller Darbietungen
Diplomatische Konferenz in Peking

In Peking findet derzeit (vom 20. bis 26. Juni 2012) die Diplomatische Konferenz der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) statt, auf der der WIPO-Vertrag zum Schutz audiovisueller Darbietungen (»WIPO Audiovisual Perfomances Treaty«) beraten werden soll. Über 700 Delegierte sollen bereits gestern an den Verhandlungen über die Bestimmungen, die die Rechte von Künstlern im Zusammenhang mit ihren audiovisuellen Darbietungen stärken sollen, teilgenommen haben. Ziel der internationalen Konferenz ist es, den WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) jeweils vom 20. Dezember 1996 um den Schutz von Künstlern betreffend die Aufzeichnungen audiovisueller Darbietungen zu ergänzen. 

Bereits im Jahr 2000 berieten über 120 Nationen im Rahmen der Diplomatischen Konferenz in Genf zum Thema »Protection of Audiovisual Perfomances«. Eine Einigung konnte allerdings nur in 19 von insgesamt 20 Artikeln des geplanten Vertrages gefunden werden. Allein über die Art und Weise sowie den Umfang einer möglichen Rechteübertragung der Künstler auf die Produzenten, um diesen die Verwaltung und Lizensierung ihrer Rechte zu erleichtern, konnte kein Konsens gefunden werden. Die Verhandlungen wurden vertagt und führten nun, nach über 11 Jahren, zu einer Einigung über den umstrittenen Art. 12 (»Transfer of Rights«) des WIPO-Vertrages zum Schutz audiovisueller Darbietungen (Vertragsentwurf vom 14. Dezember 2011 - pdf-Datei).

Insgesamt versprechen sich Beobachter durch den »WIPO-Treaty on Performers Rights in Audiovisual Productions« zahlreiche Vorteile für die Beteiligten audiovisueller Produktionen. Die weltweit einheitlich festgelegten Rechtsgrundsätze sollen den Künstlern ein höheres Einkommen sichern und eine bessere rechtliche Kontrolle über ihre Werke gewährleisten, während sie den Produzenten und Nutzern Transparenz und Rechtssicherheit darüber bieten sollen, ob und wie sie audiovisuelle Darbietungen verwenden dürfen. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

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