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26.06.2012; 13:05 Uhr
Digitale Gesellschaft präsentiert Gesetzesvorschlag für Mitnutzung von WLANS
Entwurf soll zur Lösung der Störerhaftung von Internetanschlussinhabern beitragen

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzesvorschlag (pdf-Datei) zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) veröffentlicht, der die »haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern« bewirken soll. Auch »Mini-Provider« sollen nach dem Entwurf des Digitale Gesellschaft e.V. von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit nur für große Provider wie z.B. T-Online gelte. Mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Haftungsfreistellung für öffentliche Funknetzwerke könne sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, ohne unkalkulierbare Risiken hinnehmen zu müssen. 

Anlass zu einer Gesetzesänderung habe nach Auffassung des Digitale Gesellschaft e.V. das BGH-Urteil »Sommer unseres Lebens« vom 12. Mai 2010 (vgl. Meldung vom 12. Mai 2010) gegeben, mit dem der BGH entschieden hat, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer für die unberechtigte Nutzung seiner WLAN-Verbindung durch unberechtigte Dritter haftbar gemacht werden kann. Der Digitale Gesellschaft e.V.erachte dieses Urteil als »sachlich falsch«. Das Teilen von Internetzugängen sei keine reine rechts-, sondern auch eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit. »Wer sein WLAN anderen zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden«, so Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. Die BGH-Richter hätten bei der »Sommer unseres Lebens«-Entscheidung offenbar die zugrunde liegende Richtlinie (sog. E-Commerce Richtline 2000/31/EG) nicht berücksichtigt. Nachdem das Urteil aber in der Welt sei, müsse nun der Gesetzgeber die Entscheidungsgrundlage wieder zu Recht rücken, erklärt Beckedahl. Der Gesetzentwurf stehe allen politischen Parteien gleichermaßen zur Umsetzung offen. »Copy & Paste ist hier mal ausdrücklich erwünscht.«

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