mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
04.07.2012; 13:52 Uhr
Entscheidung im EU-Parlament: Endgültiges Aus für »ACTA«
»ACTA« wird in Europa nicht umgesetzt

Medienberichten zufolge erteilte das EU-Parlament in seiner heutigen abschließenden Abstimmung dem umstrittenen Handelsabkommen »ACTA« (pdf-Datei) eine klare Absage. Nur 39 Stimmen gab es für »ACTA«, 478 dagegen; 165 Abgeordnete enthielten sich. Das meldet die »Süddeutsche Zeitung«. Ein Antrag von den Christdemokraten auf Verschiebung der Abstimmung, um die Bewertung des EuGH abzuwarten, sei mehrheitlich abgelehnt worden. Das Votum des EU-Parlaments bedeutet das endgültige Aus des umstrittenen Handelsabkommens in Europa. Die EU-Kommission habe bereits klargestellt, dass es kein Neuabkommen geben werde. Von anderen nicht-europäischen Staaten kann »ACTA« noch umgesetzt werden. Hierzu müssten sich mindesten sechs Staaten dazu entschließen, das Abkommen zu ratifizieren. Bisher ist der Ratifizierungsprozess noch in keinem Land vollständig abgeschlossen.

Das Scheitern des Anti-Piraterie-Abkommens, gegen das sich Anfang des Jahres ein ungeahnter Proteststurm in der europäischen Öffentlichkeit entwickelte (vgl. Meldungen vom 30. Januar 2012 und 13. Februar 2012) und das daraufhin eine breite öffentliche Debatte hervorgerufen hatte, zeichnete sich bereits in den Abstimmungsempfehlungen der einzelnen Fachausschüsse in den vergangenen Wochen ab (vgl. Meldung vom 21. Juni 2012, 1. Juni 2012 und 29. Mai 2012). 

Bereits gestern bei der abschließenden Lesung im EU-Parlament habe EU-Handelskommissar Karl de Gucht angekündigt, auch im Falle eines ablehnenden Votums das von der EU-Kommission angeforderte Gutachten des EuGH (vgl. Meldung vom 5. April 2012) abwarten und sorgfältig prüfen zu wollen. »Ferner werden wir beobachten, wie sich die Debatte um geistige Eigentumsrechte in den kommenden Monaten entwickelt«, so De Gucht

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4664:

https://www.urheberrecht.org/news/4664/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.