Leistungsschutzrecht für Presseverleger kommt vermutlich frühestens im Herbst
»Das Leistungsschutzrecht macht erstmal Sommerpause« - der Bundestag werde sich mit dem Gesetz vermutlich frühestens im September befassen. Das meldet »Spiegel Online«. Anders als geplant hat die Bundesregierung auf ihrer gestrigen Kabinettssitzung nicht über den kürzlich bekannt gewordenen Referentenentwurf beraten. Der Abstimmungsprozess zwischen den einzelnen beteiligten Ministerien sei noch nicht abgeschlossen, so ein Sprecher des federführenden Bundesjustizministeriums laut »dnv online«. Ob eine Verabschiedung des Entwurfs bei der nächsten Sitzung des Kabinetts am 18. Juli 2012 oder erst im August auf der Tagesordnung stehen werde, sei unklar. Neben dem Bundesjustizministerium sind das Bundeswirtschaftsministerium, der Staatsminister für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Verbraucherschutz, das Bundesfinanzministerium und das Bundesinnenministerium an dem Gesetzesvorhaben beteiligt.
Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger werde nach Einschätzung des »Spiegel« nach erfolgter Kabinettsentscheidung wohl zunächst im Rechtsausschuss und Unterausschuss »Neue Medien« behandelt werden. Die Opposition werde dies nutzen, um ihre Ablehnung des umstrittenen Gesetzes (vgl. Meldungen vom 18. Juni 2012 und 20. Juni 2012) noch einmal öffentlich zu machen.
Dokumente:
- Meldung bei Spiegel Online vom 5. Juli 2012
- Meldung bei dnv online vom 5. Juli 2012
- Referentenentwurf für das Leistungsschutzrecht vom 13. Juni 2012 (pdf-Datei)
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 4668:
https://www.urheberrecht.org/news/4668/
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