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31.07.2012; 11:03 Uhr
Streit um Einspeisegebühren: Kabel Deutschland will Öffentlich-Rechtliche verklagen
ARD und ZDF argumentieren mit »Must-Carry«-Regeln des RStV

Nachdem ARD und ZDF kürzlich ihre Verträge mit den privaten Kabelnetzbetreibern gekündigt haben, will Kabel Deutschland, der größte deutsche Netzbetreiber, nun gerichtliche Schritte einleiten, um gegen die Vertragskündigung vorzugehen und die öffentlich-rechtlichen Sender weiter zur Entgeltzahlung für die Verbreitung ihrer Programme zu verpflichten. Nach Angaben von »Spiegel Online« erklärte der Vorstandsvorsitzende von Kabel Deutschland, Adrian von Hammerstein, gegenüber der »FAZ«: »Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position vor Gericht durchzusetzen.« 

Die öffentlich-rechtlichen Sender vertreten die Auffassung, es sei nicht mehr zeitgemäß, dass die Rundfunkanstalten für die Verbreitung ihrer Programme Geld an die privaten Netzbetreiber zahlen müssten. Die Einspeiseentgelte seien »historisch begründet gewesen« und überholt. Zur Begründung ziehen ARD und ZDF die so genannten »Must-Carry«-Regeln nach §§ 50 ff. RStV, insbesondere § 50b RStV heran, wonach Kabelnetzbetreiber grundsätzlich einer gesetzlichen Einspeiseverpflichtung für alle digitalen Hörfunk- und Fernseh-Hauptprogramme von ARD und ZDF unterliegen. Laut dem Medienmagazin »DWDL« stützt sich Kabel Deutschland bei seiner Argumentation auf ein Gutachten zweier Medienwissenschaftler von der Universität Hamburg, welches zu dem Ergebnis kommt, dass ARD und ZDF wie bisher Einspeisentgelte zahlen müssten. Das von Kabel Deutschland in Auftrag gegebene Gutachten gehe davon aus, dass mit den Privilegien der Öffentlich-Rechtlichen auch eine Entgeltpflicht verbunden sei. 

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[IUM/ct]

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